Hinweis: Dies ist ein vorläufiger Platzhaltertext, noch nicht die endgültige Formulierung des Betreibers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seitter IT Beratung, Inhaber: Jörg Seitter, [Straße und Hausnummer],
[PLZ und Ort] (nachfolgend „Anbieter") erbringt die nachstehend
beschriebenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes tem, bestehend
aus der Web-Konsole, der Schnittstelle für Geräte und Anwendungen sowie
der zugehörigen mobilen Anwendung.
1.2 **Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.** Ein Vertragsschluss mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der
Registrierung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Die Darstellung des Dienstes auf den Webseiten des Anbieters ist kein
bindendes Angebot.
2.2 Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein
Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über einen Testzugang ab.
Der Anbieter sendet an die angegebene Adresse eine Bestätigungsnachricht
mit einem einmaligen Verweis.
2.3 **Der Vertrag kommt erst mit dem Aufruf dieses Verweises und der
Einrichtung des Zugangs zustande**, nicht bereits mit dem Absenden des
Formulars. Wird der Verweis nicht innerhalb von 24 Stunden aufgerufen,
verfällt die Registrierung ersatzlos.
2.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein Registrierungsangebot
anzunehmen. Er kann die Registrierung insbesondere aussetzen, wenn die
Kapazität der Plattform erschöpft ist oder Anhaltspunkte für eine
missbräuchliche Verwendung bestehen.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Der Anbieter stellt den Dienst für die Dauer des Vertrags im
jeweils aktuellen Stand über das Internet zur Nutzung bereit. Der
Leistungsumfang bestimmt sich nach der Beschreibung auf den Webseiten
des Anbieters und der zugehörigen Dokumentation.
3.2 Der Anbieter entwickelt den Dienst fortlaufend weiter. Änderungen
sind zulässig, soweit sie den vertragsgemäßen Nutzen für den Kunden nicht
wesentlich beeinträchtigen und für ihn zumutbar sind. Wesentliche
Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter mindestens sechs
Wochen im Voraus mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden
der Änderung kündigen.
3.3 Übergabepunkt der Leistung ist der Netzübergang des vom Anbieter
genutzten Rechenzentrums. Die Verbindung des Kunden dorthin, seine
Endgeräte und deren Eignung sind nicht Gegenstand des Vertrags.
3.4 Nicht Gegenstand des Vertrags sind Beratung, Einrichtung,
Datenübernahme, Schulung und Anpassungen. Solche Leistungen bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung.
4. Testzugang
4.1 Ein selbst registrierter Zugang beginnt als **Testzugang mit einer
Laufzeit von 30 Tagen**, kostenfrei und ohne Angabe eines Zahlungsmittels.
4.2 Der Testzugang bietet den vollen Funktionsumfang, unterliegt aber
engeren Grenzwerten als ein regulärer Zugang. Die geltenden Werte werden
in der Konsole ausgewiesen. Zum Zeitpunkt dieser Fassung sind es 50
Datensätze, 3 Bediener, 2 Gerätezugänge und 500 MB Speicher für Anhänge.
4.3 Der Anbieter weist sieben Tage und einen Tag vor Ablauf auf das Ende
hin.
4.4 Nach Ablauf wird der Zugang ausgesetzt, nicht gelöscht. Der Kunde
kommt nicht mehr hinein, seine Daten bleiben zunächst unverändert
bestehen. Für die anschließende Löschung gilt Ziffer 10.
4.5 Ein Anspruch auf Verlängerung oder auf einen weiteren Testzugang
besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, mehrfache Registrierungen
desselben Kunden zusammenzuführen oder abzulehnen.
5. Vergütung
5.1 Der Testzugang nach Ziffer 4 ist unentgeltlich.
5.2 Die entgeltliche Nutzung im Anschluss an den Testzeitraum bedarf
einer gesonderten Vereinbarung über Leistungsumfang und Vergütung. **Aus
dem Testzugang entsteht keine Zahlungspflicht und kein automatisch
fortlaufendes Abonnement.**
5.3 Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils
gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht weiter und teilt
dem Anbieter einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich mit.
6.2 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Bedienern eingestellten
Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter
verletzen und nicht gegen Gesetze verstoßen. Das gilt insbesondere für
Fotoanhänge, auf denen Personen erkennbar sind.
6.3 Der Kunde nutzt den Dienst nicht in einer Weise, die dessen Betrieb
oder Sicherheit gefährdet — insbesondere nicht durch automatisierte
Massenabfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen, Umgehung von
Grenzwerten oder Zugangssicherungen oder das Anlegen mehrerer Zugänge zur
Umgehung von Ziffer 4.
6.4 Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm eingestellten Daten
selbst verantwortlich, soweit er sie über die Ausfuhrfunktion nach
Ziffer 9 hinaus benötigt. Die Sicherungen des Anbieters dienen der
Wiederherstellung des Gesamtsystems, nicht der Wiederherstellung einzelner
vom Kunden gelöschter Inhalte.
6.5 Der Dienst ist kein Instrument der Gefahrenabwehr. Er ersetzt
weder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Prüfnachweise noch eine
Überwachung sicherheitsrelevanter Anlagen. Der Kunde trifft davon
unabhängig die für seinen Betrieb erforderlichen Vorkehrungen.
6.6 Verletzt der Kunde Ziffer 6.2 oder 6.3, kann der Anbieter den Zugang
aussetzen. Bei einer nicht nur unerheblichen Verletzung mahnt der
Anbieter vorher ab, es sei denn, die Abmahnung ist wegen der Schwere des
Verstoßes oder wegen Gefahr im Verzug entbehrlich.
7. Verfügbarkeit
7.1 Der Anbieter schuldet für den Testzugang keine bestimmte
Verfügbarkeit. Er bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb.
7.2 Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb
üblicher Geschäftszeiten durch. Versionswechsel erfolgen im laufenden
Betrieb.
7.3 Eine über Ziffer 7.1 hinausgehende Verfügbarkeit kann für die
entgeltliche Nutzung gesondert vereinbart werden.
8. Rechte an Inhalten, Nutzungsrecht
8.1 Alle Rechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten verbleiben beim
Kunden. Der Anbieter erhält daran ausschließlich die zur
Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte — insbesondere zum
Speichern, Vervielfältigen für Sicherungszwecke und zur Anzeige
gegenüber den Bedienern des Kunden.
8.2 Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht für eigene Zwecke,
insbesondere nicht zum Training von Modellen der künstlichen Intelligenz,
nicht zur Profilbildung und nicht zu Werbezwecken.
8.3 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht
übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes im vertraglich vereinbarten
Umfang. Eine Weitergabe an Dritte, eine Unterlizenzierung sowie
Dekompilierung über die Grenzen des § 69e UrhG hinaus sind nicht
gestattet.
9. Datenschutz und Ausfuhr der Daten
9.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden
verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den die Parteien
gesondert schließen. Er geht diesen Bedingungen im Umfang seines
Regelungsgegenstands vor.
9.2 Der Kunde kann jederzeit die vollständige Ausfuhr seiner Daten in
einem selbstbeschreibenden Archiv verlangen. Bei Vertragsende erfolgt sie
auf Anfrage vor der Löschung nach Ziffer 10.
9.3 Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung des
Anbieters in ihrer jeweils geltenden Fassung.
10. Laufzeit, Kündigung, Löschung
10.1 Der Testzugang endet mit Ablauf der 30 Tage, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
10.2 Ein entgeltlicher Vertrag richtet sich nach der gesonderten
Vereinbarung. Ohne abweichende Regelung ist er mit einer Frist von 30
Tagen zum Monatsende kündbar.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter
insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffer 6.2 oder 6.3 vor.
10.4 Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); eine E-Mail genügt.
10.5 **Nach Vertragsende wird der Zugang ausgesetzt. Nach einer
Schonfrist von 30 Tagen kann der Anbieter sämtliche Daten des Kunden
unwiderruflich löschen** — Datensätze, Anhänge und Anmeldekonten. Über
die Löschung wird ein Nachweis erstellt, der keine Kundendaten enthält.
Der Kunde ist gehalten, eine Ausfuhr nach Ziffer 9.2 vor Ablauf der
Schonfrist zu verlangen.
10.6 Kopien in Sicherungen laufen mit ihrer eigenen Aufbewahrungsfrist
ab; spätestens 60 Tage nach dem Aussetzen des Zugangs sind auch dort
keine Daten des Kunden mehr vorhanden.
11. Gewährleistung
11.1 Für die unentgeltliche Nutzung nach Ziffer 4 haftet der Anbieter
für Sach- und Rechtsmängel nur bei arglistigem Verschweigen.
11.2 Für die entgeltliche Nutzung gelten die Vorschriften des Mietrechts
mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung des § 536a
Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel
ausgeschlossen ist.
11.3 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt
sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen
Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.
12.4 Für den unentgeltlichen Testzugang haftet der Anbieter abweichend
von Ziffer 12.2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den
Fällen der Ziffer 12.1.
12.5 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des
Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch
den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
12.6 Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des
Anbieters.
13. Änderungen dieser Bedingungen
13.1 Jede Fassung dieser Bedingungen trägt eine Nummer und ein
Geltungsdatum. Ältere Fassungen bleiben unter ihrer Nummer dauerhaft
abrufbar.
13.2 Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur
Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche
Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich
ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Er
teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in
Textform mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht und die Frist
hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die
Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum
Wirksamwerden der Änderung kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist —
der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das
gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.